Seit Mai 2018 ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und sorgt bei vielen Marketern noch immer für Diskussionsstoff. HubSpot hat die Anwender seines Software-Pakets frühzeitig über notwendige Anpassungen und Erweiterungen ihrer Datenschutzmaßnahmen unterrichtet. Marketer, die diesen umfangreichen Service zu nutzen wussten, gehen nun gestärkt aus der vielfach beschworenen „Datenschutzkrise“ hervor.
Welche Anpassungen in der Daten- und Kontaktpflege müssen vorgenommen werden? Erfüllt die dafür eingesetzte Software eigentlich noch die hohen Anforderungen der DSGVO? Solche und ähnliche Fragen standen in den letzten Monaten in vielen Unternehmen und Agenturen auf der Tagesordnung. Immerhin drohen bei Verstößen gegen die DSGVO empfindliche Strafen.
Bei alledem haben sich die Marketingtools von HubSpot als erstaunlich anpassungsfähig und belastbar erwiesen. HubSpot selbst sieht in der DSGVO sogar handfeste Vorteile und unterstützt Unternehmen und Agenturen tatkräftig bei allen erforderlichen Schritten für ein rechtssicheres Inbound und Content Marketing.
Mehr Content, mehr Social Media: Wie Unternehmen das Thema Datenschutz weiter denken
Bereits im November 2017 fragte HubSpot anlässlich einer eigenen Studie: „Die EU-DSGVO kommt – Sind Unternehmen vorbereitet?“ Die Ergebnisse der Umfrage unter mehr als 360 C-Level Führungskräften und Marketern ließen aufhorchen:
- Gerade einmal 31 Prozent der Befragten wusste zu diesem Zeitpunkt davon, dass die DSGVO im Jahr 2018 in Kraft treten würde.
- Weniger als die Hälfte (41 Prozent) wusste, worum es bei der DSGVO inhaltlich geht.
- 23 Prozent waren unsicher, ob ihr Unternehmen bereits Maßnahmen mit Blick auf die DSGVO eingeleitet hatte.
- Zwölf Prozent der Studienteilnehmer hatten erstmal durch die Befragung durch HubSpot von der DSGVO erfahren.
- 42 Prozent gaben immerhin an, ihr Unternehmen sei „mehr oder weniger“ auf die neue Datenschutzverordnung vobereitet.
Für viele Unternehmen blieb damals nur wenig Zeit, um ihre Marketingprozesse auf Konformität mit der EU-Verordnung zu prüfen und gegebenfalls noch vor dem Stichtag 25.Mai 2018 erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
Nicht selten wurden die Diskussionen dazu hitzig geführt, weil in wichtigen Fragen zu den neuen Datenschutzrichlinien vielfach Unsicherheit herrschte – was teilweise noch immer der Fall ist. Immerhin erkannten die deutschen Marketer laut HubSpot-Umfrage, welche teils einschneidenden Veränderungen mit der neuen Verordnung verbunden sind (Mehrfachnennungen waren möglich):
- Art und Weise der Sammlung von Kundendaten (60 Prozent)
- Sicherheits- und Datenschutzprotokolle (56 Prozent)
- E-Mail-Opt-Ins (55 Prozent)
- Speicherung personenbezogener Daten (50 Prozent)
- Kaltaquise durch den Vertrieb (33 Prozent)
- Verträge mit Marketing-Software-Anbietern (28 Prozent)
- Anreicherung von Daten zu Leads (27 Prozent)
Keinerlei Änderungen bei den genannten Punkten erwarteten lediglich vier Prozent der Befragten.
Allerdings hörten einige der befragten Unternehmen nicht am 25.Mai auf, über die mit der DSGVO zwangsläufig verbundenen Änderungen ihrer Marketingstategien nachzudenken. Als mögliche strategische Konsequenzen wurden folgende Maßnahmen genannt, die künftig Vorrang haben sollen:
- Mehr Investitionen in das Social Media Marketing (44 Prozent)
- Häufigere Verarbeitung personenbezogener Daten über externe Plattformen wie Google und Facebook (41 Prozent)
- Das Content-Marketing auf allen Kanälen stärken und verbessern (41 Prozent)
Es wäre spannend, wenn diese HubSpot-Umfrage nun – nach Inkraftreten der DSGVO – wiederholt würde, um zu erfahren, an welchen Eckpfeilern des Marketings tatsächlich Einschnitte und Änderungen erfolgt sind.
Softwarebasiertes Content Marketing, E-Mail-Kampagnen und Kundendatenbanken auch künftig en vogue
Zunächst gilt es jedoch, in jedem Unternehmen Entscheidungen zu treffen, die ein Optimimum an Rechtssicherheit garantieren, ohne dabei wichtigsten Marketingziele aus dem Auge zu verlieren. Dem Einsatz der richtigen – besser gesagt: einer rechtskonformen und zugleich ausbaufähigen – Software kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Um es vorweg zu nehmen: HubSpot ist eine von den (wenigen) Softwarelösungen, die unter Beachtung der neuen rechtlichen Vorgaben auch weiterhin bedenkenlos im Ibound und Content Marketing eingesetzt werden können.
Anders als so manches Softwarehouse auf beiden Seiten des Atlantiks hat die HubSpot Inc. in Cambridge (Massachusetts/USA) nicht die Augen vor der Einführung der DSGVO verschlossen, sondern alle erforderlichen Schritte eingeleitet, die eine unbedenkliche und zukunftssichere Anwendung der HubSpot Marketing Lösungen erlauben. Auf der Site finden sich die wichtigsten Fakten zur DSGVO in einer übersichtlichen Zusammenfassung. Außerdem steht eine Checkliste zum Download bereit, mit der sich prüfen lässt, ob alle für die DSGVO erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen getroffen wurden – sowie ein HubSpot-Kit mit ausführlichem Handbuch, einem Fachartikel und einem Experteninterview rund um die DSGVO. Ein Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen zum Thema rundet diese Informationsoffensive ab.
Zusätzlich informiert HubSpot seine Kunden auf einer dafür extra eingerichteten Compliance-Site fortlaufend über technische und administrative Änderungen seiner Software Tools. Dabei kann für alle wichtigen Anwendungszwecke von HubSpot auch nach Einführung der DSGVO Entwarnung gegeben werden:
So steht zum Beispiel das HubSpot Blogging Tool in Verbindung mit Calls-to-Action (CTA), einer Verknüpfung mit Social Media Kanälen und speziellen Landingpages auch in Zukunft für die Generierung von Erstkontakten ohne größere Einschränkungen zur Verfügung.
Auch die Nutzung des starken E-Mail-Kampagnen-Tools von HubSpot in Verbindung mit der Kundendatenbank CRM und den HubSpot Sales Instrumenten ist – unter Einhaltung der neuen rechtlichen Bestimmungen – weiterhin problemlos möglich.
Über die Double-Opt-in-Option für eine DSGVO-sichere doppelte Bestätigung der E-Mail-Adresse des Kontakts hat HubSpot ohnehin schon verfügt. Neu sind lediglich die im Formulareditor für die Einhaltung der DSGVO erforderlichen Textbausteine, die zentral voreingestellt und in jedem Formular separat ausgewählt und schließlich mit nur wenigen Klicks in die mit HubSpot generierten Calls-to-Action, Landingpages oder auch in die beliebte Website-Chatfunktion integriert werden können. Last, not least verfügt HubSpot nun auch über eine Löschfunktion für nicht mehr benötigte Kontaktdaten, die ebenfalls den Anforderungen an die neue europäische Datenschutzverordnung vollständig erfüllt.
Techniker, Juristen und Konzeptioner hatten zuvor das gesamte Softwarepaket im Auftrag von HubSpot in monatelanger Fleißarbeit auf den Prüfstand gestellt. Ziel dieser umfangreichen Maßnahmen: eine ebenso glaubwürdige wie effiziente Compliance-Strategie, die den Erfolg automatisierter Inbound Marketing Aktionen nachhaltig sichert. Aus unserer Sicht als Agentur für digitales Content Marketing ist die dafür notwendige Transformation mit HubSpot auf überzeugende Weise gelungen. Gern beraten wir unsere Kunden bei einer entsprechenden Optimierung (oder auch Neuausrichtung) ihrer softwarebasierten Marketingstrategien. Wenn Sie mehr über HubSpot wissen möchten, finden Sie auf unserer Fokusseite einen ersten Überblick.