Bis 2016 soll die neue europäische CSR-Berichtspflicht in nationales Recht umgesetzt werden.
Das heißt, dass künftig die Finanz-Berichterstattung um nicht-finanzielle Informationen und Angaben zur Diversitätspolitik erweitert werden muss – entweder in einem erweiterten Lagebericht oder in einer eigenständigen Publikation. Davon betroffen sind ca. 6.000 Unternehmen. Gehören Sie dazu?
Wenn ja, welche strategischen Optionen haben Sie für die Umsetzung der neuen EU-Reportingpflicht?
Zu diesem Thema hat sustainserv, unser Partner für den Bereich Nachhaltigkeitskommunikation, ein Whitepaper erstellt, das Sie hier herunterladen können.
Kurz zusammengefasst sind dies Ihre Möglichkeiten:
- Abwarten
Die erste Möglichkeit besteht darin, erst einmal abzuwarten! Und zwar so lange, bis die nationale Umsetzung klar ist – das kann 2016 oder vielleicht auch erst 2017 sein. Mit dieser Option vermeiden Sie frühe Investitionen; geraten aber später unter Zugzwang.
- Sanfter Start
Mit einem sanften Einstieg in das Reporting verschaffen Sie sich mehr Handlungsfreiraum – bei moderatem Aufwand. Sie bestimmen zunächst die Kernthemen für das Unternehmen und klären danach die Datenverfügbarkeit ab. Damit haben Sie die Grundlagen gelegt und sind gerüstet für alle weiterführenden Schritte.
- Zwei-Jahres-Initiative
Eine Zwei-Jahres-Initiative zum Aufbau des Reportings erfordert zunächst einen erhöhten Aufwand, erfüllt aber neben den Vorbereitungen auf die Direktive auch zunehmend die Erwartungen von Großkunden: Ein Nachhaltigkeitsreporting nach führendem Standard.